Frame de la Frame OG
Lerchenfelder Straße 54–56/1/5
1080 Wien, Österreich
Firmenbuch FN 613874 g, Handelsgericht Wien · UID ATU80105869
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Frame de la Frame OG (im Folgenden „Agentur") und ihren Auftraggeber:innen über die Produktion von Videos, Imagevideos, Eventvideos, Fotografie und Animationsvideos. Die Agentur arbeitet ausschließlich auf Grundlage projektbezogener schriftlicher Angebote, etwaiger Leistungsbeschreibungen sowie dieser AGB. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig; Klauseln dieser AGB, die einen Verbraucher unzulässig benachteiligen würden, finden auf Verbraucher keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Angebote sind unverbindlich. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang bei der Agentur gebunden. Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu, sofern kein Ausnahmetatbestand (insbesondere nach Kundenspezifikation angefertigte Leistungen) vorliegt. Über Bestehen oder Nichtbestehen dieses Rechts wird der Verbraucher vor Vertragsabschluss informiert.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Die Agentur darf zur Auftragserfüllung Subunternehmer einsetzen. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
5. Nutzungsrechte
Alle Rechte an den Leistungen stehen grundsätzlich der Agentur bzw. ihren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das Recht, die Leistungen im vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. Ohne gesonderte Vereinbarung umfasst dies die nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzung zum eigenen Gebrauch; das Bearbeitungsrecht ist auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum beschränkt. Der Auftraggeber hält die Lizenzbedingungen eingebundener Werke Dritter ein.
6. Einbindung fremder Komponenten und Services
Beinhalten die Leistungen die Einbindung von Komponenten, Services oder Plattformen Dritter, schuldet die Agentur nur die fachgerechte Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Spätere Änderungen dieser Drittleistungen sind nicht Teil des Leistungsumfangs und werden gesondert angeboten und abgerechnet. Die Agentur schuldet eine geeignete fachgerechte Umsetzung, übernimmt aber keine Haftung für das Erreichen spezifischer Ergebnisse, da externe Plattformen ihre Funktionen jederzeit ändern können.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Bei einem Netto-Auftragswert über EUR 4.000,– ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % fällig.
- Der Restbetrag ist binnen 14 Tagen nach Projektabschluss und Rechnungslegung zu zahlen.
- Gegenüber Unternehmern sind Aufrechnung und Zurückbehaltung ausgeschlossen, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht, soweit § 6 Abs 1 Z 8 KSchG entgegensteht.
8. Zahlungsverzug
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Unternehmer-Verzugszinsen, mindestens jedoch 9 % p.a.; der Auftraggeber trägt die notwendigen Eintreibungskosten. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 4 % p.a.; ersatzfähig sind nur tatsächlich angefallene, angemessene und zur Rechtsverfolgung notwendige Kosten.
9. Fortgesetzter Zahlungsverzug (gegenüber Unternehmern)
Bei fortgesetztem Verzug ist die Agentur nach erfolgloser Mahnung mit mindestens 7-tägiger Nachfrist berechtigt, sämtliche – auch aus anderen Verträgen – bereits erbrachten Leistungen sofort fällig zu stellen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen. Nach weiterer erfolgloser Mahnung mit erneuter Nachfrist darf die Agentur von den Verträgen zurücktreten und Ersatz des entgangenen Gewinns fordern. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Storno und Rücktritt
Stornierungen sind nur nach Vereinbarung möglich. Gegenüber Unternehmern bleibt bei dennoch erklärter Stornierung der volle Honoraranspruch aufrecht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Stornoregelungen; bereits erbrachte Leistungen und getätigte Aufwendungen sind angemessen zu vergüten.
11. Feedbackschleifen und Änderungswünsche
Das Angebot umfasst je einen Entwurf sowie zwei Feedbackschleifen. Trifft der auftragsgemäß erstellte Entwurf den Geschmack des Auftraggebers nicht, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig: Jede zusätzliche Feedbackschleife wird mit EUR 90,– netto pro Stunde abgerechnet. Als Feedbackschleife gilt die Präsentation eines Zwischenergebnisses mit Möglichkeit zur Rückmeldung.
12. Nutzungsrechte und Referenznutzung
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte am Endprodukt. Die Agentur darf die Arbeitsergebnisse zur Eigenwerbung und Referenznennung verwenden. Werden dabei Personen abgebildet (insbesondere bei Privat- und Hochzeitsproduktionen), erfolgt eine werbliche Referenznutzung nur mit gesonderter Zustimmung der abgebildeten Personen.
13. Haftung und Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern haftet die Agentur nur für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens ein Jahr nach Leistungserbringung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen; die Haftung für Personenschäden sowie sonstige zwingende Haftung bleibt unberührt.
14. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen vertraulich; diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
15. Einhaltung von Lizenzbedingungen
Der Auftraggeber hat die Lizenzbedingungen eingebundener Werke oder Leistungen Dritter einzuhalten und deren Einhaltung der Agentur auf Anfrage nachzuweisen.
16. Recht auf das Endprodukt
Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf die Nutzung des vereinbarten Endprodukts, nicht auf Herausgabe von Grundlagen, Arbeitsbehelfen oder Zwischenergebnissen. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Agentur nicht zu deren Aufbewahrung verpflichtet.
17. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; ÖNORMEN gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.
19. Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand; ein Verbraucher kann nur an seinem Wohnsitz-, Aufenthalts- oder Beschäftigungsgericht geklagt werden (§ 14 KSchG).